Verhalten & Formulare

Personenkontrolle

Wer darf eine Personenkontrolle durchführen?

Die Polizei (kein Ordner) ist jederzeit berechtigt, den Ausweis einsehen zu dürfen.

Was sollte ich mit mir führen?

Ihr solltet also ein solches Dokument mit euch führen, um zu verhindern, dass ihr zur Feststellung der Personalien mit auf die Wache genommen werdet.

Welche Daten muss ich angeben?

Während der Feststellung wird der Polizeibeamte die Richtigkeit der Informationen erfragen.
Pflichtangaben sind dabei alle Daten die der Ausweis hergibt:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum und – ort
  • Aktuelle Adresse
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand (ledig, verheiratet etc.)
  • Allgemeine Berufsbezeichnung ist NICHT verpflichtend und sollte auch nicht angegeben werden. Keine Auskünfte über Arbeitgeber, Mitbewohner, Beruf, Eltern und Verdienst geben!

Mehr als diese Angaben oder genauere Informationen müsst ihr NICHT angeben!

Ihr müsst keine Angaben über Telefonnummer, Arbeitgeber, Gruppenzugehörigkeit usw. geben, auch wenn dies immer wieder versucht wird!

Was sollte ich nach der Abgabe meiner Personalien machen?

Da diese Daten nicht ewig in polizeilichen Akten stehen sollten, könnt und solltet ihr eine Löschung beantragen. Dies funktioniert so:

  1. Die zuständige Dienstelle bzw. den Namen des Einsatzleiters erfragen
  2. Unten stehendes Formular zur Datenlöschung ausdrucken. Nehmt hierzu die Datei des Bundeslandes, in dem ihr kontrolliert wurdet!
  3. Die für den Einsatz verantwortliche Behörde als Empfänger, Datum des Vorfalls und persönliche Daten einfügen und unterschreiben!
  4. Kopie vom Personalausweis/Reisepass beilegen!
  5. Briefumschlag frankieren und los schicken!

Formulare Datenlöschung

Festnahme

Welche Rechte und Pflichten habe ich nachdem ich festgenommen wurde?

Die Polizei muss dir mitteilen was dir zu Last gelegt wird. Dazu musst du außerhalb der schon oben beschriebenen Personalien nichts weiter angeben! Dies sollte unbedingt beachtet werden!
Also: Mach keine Angaben zur Sache und unterschreibe keine dir vorgelegten Sachen. Keine Passwörter von Handys oder Computer rausgeben!
Du hast das Recht zu telefonieren und kannst auch darauf bestehen, einen Anwalt zu verständigen. Nutze dies und informiere dich, wer der zuständige Sachbearbeiter ist und wo genau ihr euch befindet!

Wie lange darf ich ohne Haftbefehl festgehalten werden?

Die Polizei könnte dich, beim Vorwurf einer Straftat, bis zum Ablauf des Folgetages festhalten ohne dafür Gründe zu nennen. Danach musst du entlassen oder einem Richter vorgeführt werden.

Ich bin Minderjährig – Was muss ich jetzt machen?

Die Polizei muss nun zunächst die Eltern informieren, da diese dich abholen müssen. Deine Eltern besitzen ein vollumfängliches Zeugnisverweigerungsrecht und du solltest auch vor der Polizei mit ihnen nicht über den Tatvorwurf reden, sondern die Situation mit deinen Eltern allein besprechen.

WICHTIG: bei Vorführung vor einen Richter IMMER einen Anwalt kontaktieren! Die Polizei ist verpflichtet einen herbeizuholen!

Platzverweis

Allgemeines

Das Betreten eines bestimmten Bereichs kann dir von der Polizei, zeitlich und örtlich klar begrenzt, mündlich oder schriftlich verboten werden. Es muss ein konkreter Verdacht vorliegen, dass du eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen wirst.

Ein Platzverweis kann auch als Allgemeinverfügung gegenüber ganzen Gruppen ausgesprochen werden z.B. durch eine Lautsprecheranlage. Bitte beachtet, dass ein Ausruf wie „Bitte Zurück bleiben“ bereits als Platzverweis gilt.

Polizeiliche Vorladung

Vorladung als Beschuldigter im Briefkasten – und jetzt?


Ihr seid nicht verpflichtet einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Lasst den Termin also einfach verstreichen oder sagt ihn unter Angabe eures Aktenzeichens ab. Dies kann telefonisch (besser nicht mit dem Handy) oder per Fax und Brief getan werden. Ab jetzt ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten, damit frühzeitig auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden kann. Oft ist es auch sinnvoll, bereits an dieser Stelle über das weitere Verhalten beraten zu sein, um nicht von polizeilichen Maßnahmen überrascht zu werden.

Vorladung als Zeuge im Briefkasten – und jetzt?

Als Zeuge musste man nach früherer Rechtslage polizeilichen Ladungen gar keine Folge leisten. Das hat sich geändert!

Nun ist man als Zeuge dann zum Erscheinen verpflichtet, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (Hier die polizeiliche Ladung genau und vollständig durchlesen!). Man kann also, wenn der Auftrag der Staatsanwaltschaft zur Zeugenvernehmung nicht genannt wird, der Vernehmung fernbleiben. Da für den Auftrag der Staatsanwaltschaft aber kein Formzwang besteht, kann es bei Nichterscheinen passieren, dass ihr dennoch (von zu Hause/vom Arbeitsplatz) abgeholt wird, weil der Auftrag durch die Staatsanwaltschaft mündlich erteilt wurde. Hier kann sich darauf berufen werden, dass in der schriftlichen Ladung der Auftrag nicht enthalten war und bis zur ordentlichen Ladung die Aussage verweigert werden. Nehmt hier spätestens Kontakt mit einem Anwalt auf! Diesen muss die Polizei auch zulassen.

Wenn es sein kann, dass ihr mit der Straftat, wegen welcher die Polizei ermittelt, etwas zu tun habt, sollte immer ein Anwalt kontaktiert werden. Es besteht sonst nämlich die Möglichkeit, die als Zeuge betretende Vernehmung als Beschuldigter zu verlassen, wobei dann oft schon selbst belastende und schwer revidierbare Aussagen getätigt wurden. Nehmt euch sofort einen Anwalt zur Beratung und klärt mit diesem, ob ihr schon die Rechte eines Beschuldigten ausüben könnt. Der Anwalt kann auch zur Zeugenvernehmung mitgehen und hat bei der polizeilichen Vernehmung ein Anwesenheitsrecht.

Staatsanwaltliche/Richterliche Vorladung

Vorladung zu einem Gerichtstermin als Zeuge oder Beschuldigter im Briefkasten – was nun?

Zu einer solchen Vorladung müsst ihr erscheinen, könnt euch aber immer einen Anwalt nehmen und den Vorwurf mit ihm beraten, dies ist auch als Zeuge möglich. Als Zeuge müsst ihr auch hier immer die Wahrheit sagen!

Körperliche Durchsuchung

Durchsuchung meiner Taschen – Dürfen die das?

Ja, aber nur bei Festnahme, Verdacht auf eine Straftat oder Verdacht auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände.

Frauen dürfen dabei nur von Polizistinnen durchsucht werden und Körperöffnungen nur von einem Arzt und Gerichtsmediziner und nur bei Vorlage eines konkreten Grundes. Lasst euch diesen mitteilen!

Erkennungsdienstliche Behandlung

Dir wird mitgeteilt, dass du einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen wirst – was ist das?

Zu dieser Maßnahme gehört das Anfertigen von Fotos vom Gesicht und besonderen Merkmalen, dies bedeutet häufig sich ausziehen zu müssen, sowie die Abnahme von Fingerabdrücken und Handflächenabdrücken.

Zunächst muss euch allerdings rechtliche Beratung gewährt werden und ihr dürft einen Anwalt anrufen. Da ihr keine Maßnahme freiwillig über euch ergehen lassen müsst, tut dies auch, es ist euer Recht.

Wann darf eine ED-Behandlung angewendet werden?

Es muss eine Erforderlichkeit zur Strafverfolgung vorliegen, dafür muss es einen ausreichenden Anfangsverdacht geben. Die Maßnahme darf den dafür gebotenen Umfang nicht übertreffen und ist im Regelfall nicht notwendig, wenn du schon einmal einer solchen Maßnahme unterzogen warst.

Der Abgabe einer DNA-Probe ist nur durch richterlichen Beschluss Folge zu leisten.

Hausdurchsuchung

Die Polizei möchte deine Wohnung oder dein WG-Zimmer durchsuchen? Darf sie das?


Zunächst musst du dich vergewissern, ob Richter oder Staatsanwalt einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt haben, ohne diesen solltest du die Polizei niemals in die Wohnung lassen. Die Polizei kann dies allerdings mit „Gefahr im Verzug“ umgehen. Ihr dürft außerdem immer einen Zeugen hinzuziehen, der während der Durchsuchung dabei ist. Wie immer, ihr solltet auch hier nichts unterschreiben!

Ihr habt das Recht noch vor der Durchsuchung einen Anwalt anzurufen und euch mit diesem zu besprechen.

Gewahrsamnahme

Allgemeines

Häufig wird ein so genanntes „Unterbindungsgewahrsam“ angeordnet. Das ist nur zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Ihr ohne Gewahrsam Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen werdet. Bis zum Ende dieser Gefährdung könnt Ihr festgehalten werden. Das Gewahrsam muss unverzüglich richterlich bestätigt werden, da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt.

Verhalten nach einer Verletzung durch einen Polizeibeamten

Allgemeines

Es ist extrem schwierig, einen Polizeibeamten für sein Fehlverhalten zu belangen.
Trotzdem haben wir einige Tipps für euch:

  • Merkt Euch das Fahrzeug, in das der Beamte einsteigt
  • Fragt umstehende Personen ob sie etwas gesehen oder vielleicht sogar gefilmt haben
  • Fertigt umgehend ein Gedächtnisprotokoll an und notiert euch jedes Detail (Aussehen des Beamten, besondere Merkmale, genauer Tathergang usw.)
  • Fahrt ins Krankenhaus und lasst euch eure Verletzungen attestieren

Strafbefehl

Allgemeines

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung/Bestrafung ohne Gerichtsverhandlung. Ihr könnt binnen zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen (schriftlich). Wendet euch umgehend nach Erhalt des Schreibens an uns/einen Anwalt.

Datei Gewalttäter Sport

Wie erfahre ich, ob ich gespeichert bin?

Niemand wird darüber in Kenntnis gesetzt, wenn er gespeichert wird. Informationen über eine etwaige Speicherung erhält man nur auf schriftliche Anfrage. Die entsprechenden Formulare gibt es hier.

Wir raten jedem, diese Anfrage zu stellen, damit es nicht irgendwann an der Grenze zu einer bösen Überraschung kommt. Deine Daten dürfen nicht wegen diesem Auskunftsgesuchs gespeichert werden.

Wie kann ich gelöscht werden?


Eine automatische Löschung erfolgt erst nach fünf Jahren. Im Normalfall kannst Du Dich an deinen Landesdatenschutzbeauftragten (www.bundesdatenschutz.de) wenden, um die Löschung zu beantragen. Wenn die Polizei diese verweigert, obwohl der Eintrag nicht gerechtfertigt ist, hilft ein Schreiben durch einen Anwalt weiter.

Fazit
  • Redet nicht mit der Polizei solange es sich vermeiden lässt, dies hat im Normalfall nur negative Konsequenzen.
  • Besprecht euch vor verschiedenen Schritten zunächst mit einem Anwalt!
  • Unterschreibt nichts, nur weil die Polizei sagt, ihr müsst das oder es geht dann schneller! Auch hier könnt ihr euch über einen Anwalt fast immer Rat holen.
  • Bei Festnahmen gilt es die Nerven zu behalten, die Polizei übt über den Faktor Zeit oft Druck aus, nach dem Motto, wenn ihr jetzt nichts sagt dann müsst ihr über Nacht hierbleiben. Trotzdem auf einen Anwalt bestehen und nichts sagen…
    Das Recht zu Schweigen gilt immer!