Mitgliedsantrag

Natürlich brauchen wir auch finanzielle Mittel, um unsere Arbeit realisieren zu können. Für jedes Mitglied fällt hierfür ein Beitrag von 2,50€ pro Monat an. Dieser wird jährlich per Einzugsermächtigung in Höhe von 30€ abgebucht.

Um ein Mitglied der Rot-Grün-Weißen Hilfe zu werden, könnt ihr einfach diesen digitalen Mitgliedsantrag ausfüllen. Minderjährige brauchen dafür die Zustimmung ihrer Eltern.

Die Satzung der Rot-Grün-Weißen Hilfe findet ihr hier.

Anrede
Name
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige den Rot-Grün-Weiße Hilfe e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Rot-Grün-Weiße Hilfe e.V auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Datenschutz
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte 1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein). 2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der • Erhebung, • Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung), • Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft. 3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht. 4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung, • Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit, • Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Satzung
https://rot-gruen-weisse-hilfe.de/wp-content/uploads/Satzung-RGWH-170217.pdf