Vor wenigen Tagen gab es vor dem Augsburger Amtsgericht einen Prozess gegen ein Mitglied unserer Fanhilfe. Der Vorwurf war – wie das Gericht nun bestätigte – ebenso kurios wie haltlos. Das Verfahren endete folgerichtig mit einem Freispruch.
Im Rahmen einer Pyroshow beim Heimspiel gegen Mainz im September 2024 soll es zur gefährlichen Körperverletzung gekommen sein. Von zwei Verletzten ist in der örtlichen Presse zu lesen. Dass eine der beiden Personen gegen ihren Willen als Opfer dieses Vorfalls verbucht ist, bleibt unerwähnt. Ein Umstand, der vor Gericht nicht thematisiert wurde. Noch während sich die Person bei den Sanitätern wegen Kreislaufproblemen behandeln ließ, lauerte ihr schon die Polizei auf und forderte – unter Androhung die weitere medizinische Versorgung andernfalls zu unterbinden – die Personalien und eine Aussage ein. Warum derart taktlos agiert wurde, bleibt offen. Jedenfalls tritt diese Person in der Statistik als verletzte Person auf, konnte aber wenige Augenblicke später wieder das Spiel live im Block verfolgen.
Noch kurioser ist der Vorwurf, der dem angeklagten FCA-Fan zur Last gelegt wurde. Er soll zwei Vermummte dabei unterstützt haben, die besagten „gefährlichen Körperverletzungen“ zu begehen, indem er einen Streit zwischen diesen und einem weiteren Fan geschlichtet haben soll. Inwiefern das Beruhigen einer undurchsichtigen Situation eine Straftat darstellen soll, war dann neben der Verteidigung auch der Staatsanwaltschaft nicht so ganz klar, weshalb selbst diese auf Freispruch plädierte.
Brisant an der Geschichte ist, dass sich der Angeklagte wegen diesem offensichtlich absurden Vorwurf einer Hausdurchsuchung in seiner WG unterziehen musste. Ein Rammbock – wie bei anderen Hausdurchsuchungen in Augsburg bereits häufiger eingesetzt (vgl. https://rot-gruen-weisse-hilfe.de/wenn-der-rammbock-als-wecker-fungiert/) – war diesmal nicht von Nöten. Vielmehr observierte die Polizei den FCA-Fan und fing ihn inmitten seiner Joggingroute an einer belebten Kreuzung mit zivilen Kräften in Actionfilmmanier ab. Die insgesamt sieben Beamten schleppten den unschuldigen Mann daraufhin zurück zu seinen heimischen vier Wänden und durchsuchten diese ebenso wie den privaten PKW.
Analog zu anderen fragwürdigen Durchsuchungsbeschlüssen ist auch hier das Beuteschema nicht nachvollziehbar. Speichermedien oder Klamotten werden die ohnehin bizarre Beweislage auch nicht aufhübschen. Warum also vergreift sich die Augsburger Polizei – legitimiert durch die Augsburger Justiz – immer wieder an diesem äußerst drastischen Mittel der Strafverfolgung, welches mit einschneidenden psychischen Begleiterscheinungen für Betroffene einhergeht?
Eine Frage, die uns im Gegensatz zur lokalen Presse und den Gerichten weiterhin sehr beschäftigt, ist dies doch die eigentliche Farce im Zuge dieses Strafverfahrens.
Das in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Thema Pyrotechnik wird durch Polizeigewerkschaften und Politik stets angeheizt. Offenbar so sehr, dass auch letzte Hemmschwellen der Verhältnismäßigkeit leichtfüßig übersprungen werden. Wir maßen uns kein Urteil zum Einsatz von Pyrotechnik an, werden jedoch auch weiterhin unverhältnismäßige sowie grenzüberschreitende Maßnahmen von Polizei und Justiz anprangern. Ebenso stehen wir gewohnt solidarisch zu allen FCA-Fans, die zur Zielscheibe ausufernder Ermittlungstaktiken werden!
Rot-Grün-Weiße Hilfe e.V. im August 2026