Wie etliche andere FCA-Fans folgte auch unser Mitglied Norbert Notbremse dem FCA zum Auswärtsspiel nach München am 01. April des letzten Jahres. Euphorisiert und sicherlich auch etwas angetrunken betätigt er auf dem Weg zum Stadion während eines Aufenthaltes an einer Haltestelle die Notbremse einer S-Bahn. Die in der Bahn anwesenden Polizeibeamten notieren sich daraufhin die Personalien des Übeltäters, ehe er mit seinen Freunden weiter ins Stadion ziehen kann.
Wenige Wochen nach dem Spiel erhält der Fan eine Rechnung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds über 200 Euro, bezahlt diese reumütig und bittet gar noch schriftlich um Entschuldigung für sein Fehlverhalten.
Doch damit kann Norbert den Fall noch nicht zu den Akten legen, denn kurz darauf erhält er ein Einschreiben vom FC Bayern. Ein bundesweites Stadionverbot über ein Jahr wird nun gegen ihn wegen „Missbrauch von Notrufeinrichtungen“ ausgesprochen. Besonders die Begründung des FC Bayern und der Polizei lässt hier im ersten Moment einen schlechten Aprilscherz erahnen: „Hierdurch kam es innerhalb des S-Bahnzuges zu Hitzestauungen und einer deutlich wahrnehmenden Sauerstoffreduzierung, was zur Verschlechterung des Gemützustandes der weiteren Fahrgäste, vor allem der anwesenden Gästefans, führte.“
Wir bedauern es, dass trotz Einsicht und Reue ein 19-jährige Fußballfan, der zuvor weder beim Fußball auffällig gewesen war, noch mit der Exekutive in Kontakt kam, wegen einer Jugendsünde umgehend aus seinem sozialen Umfeld gerissen und mit einem Stadionverbot belegt wurde.
Doch genau wie unser Mitglied hatten auch wir Zweifel ob die begangene Tat wirklich mit der Definition des DFB d´accord geht. „Dazu gehört auch die Festsetzung von Stadionverboten gegen Personen, die im Zusammenhang mit dem Fußballsport, insbesondere anlässlich einer Fußballveranstaltung, in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise oder sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen sind.“
Entsprechend kontaktierten wir den FC Bayern und letztlich konnte das Stadionverbot recht schnell zur Bewährung ausgesetzt werden.
Solltet auch ihr ein Stadionverbotsschreiben erhalten, gleich ob direkt vom DFB oder von einem Verein, kontaktiert umgehend uns oder das Fanprojekt Augsburg. Nur in den wenigsten Fällen ist es aussichtslos gegen das Verbot zu agieren.
Rot-Grün-Weiße Hilfe Augsburg
23.02.2018