Ein regelrechtes Spektakel erlebten am vergangenen Wochenende alle FCA-Fans als unsere Mannschaft wie im Rausch den Gegner abfertigte. Nicht minder erfolgreich agierten wir als Rot-Grün-Weiße Hilfe e.V. in den letzten Tagen.
Vergangene Woche kündigten wir an, gegen die zugestellten Betretungsverbote und Meldeauflagen (http://rot-gruen-weisse-hilfe.de/stellungnahme-zu-betretungsverboten-und-meldeauflagen/) Einspruch einzulegen, die drei RGWH-Mitgliedern von Ordnungsamt und Polizei zugestellt wurden. Bereits am vergangenen Freitag urteilte das Amtsgericht Augsburg im Eilrechtsschutzverfahren und gab unserem Mitglied Recht. Der Fan konnte somit – anders als von Ordnungsamt und Polizei gewünscht – den 6:0 Sieg im Darmstädter Gästeblock und nicht auf einer Polizeiwache feiern.
Heute urteilte das Amtsgericht Augsburg im nächsten Fall. Erneut wurden die Verbote von richterlicher Stelle zurückgenommen. Auch hier folgte das Gericht nicht den teils diffusen Einschätzungen der Polizei. Somit darf sich auch der zweite von drei Betroffenen am kommenden Samstag über einen regulären Heimspieltag und uneingeschränkte Bewegungsfreiheit freuen.
Gegen die Urteile können Ordnungsamt und Polizei Einspruch vor dem VGH einlegen, zeitgleich sind noch keine finalen Urteile gefällt. Dies geschieht erst in den noch ausstehenden Hauptverhandlungen. Nach den ersten Erfolgen blicken wir dem weiteren Verlauf optimistisch entgegen.
Weniger freudig dürfte die Stimmungslage in den betroffenen Behörden sein. Um ein gleiches Debakel, wie es der SV Darmstadt am Samstag erlebte, zu vermeiden, ist jetzt der richtige Zeitpunkt die erfolglose Taktik zu überdenken. Statt weitere Niederlagen zu kassieren ist es an der Zeit die angespannte Lage zu deeskalieren und einen Gang zurückzuschalten. Ein Einstellen der Betretungsverbote und Meldeauflagen wären keine Niederlage, vielmehr ein Zeichen von Vernunft und Größe.
So oder so, wir bleiben am Ball!
Rot-Grün-Weiße Hilfe e.V. im März 2024