Kostenbescheide der Polizei

In den vergangenen Tagen haben mehrere Mitglieder des Rot-Grün-Weiße Hilfe e.V. Post vom Polizeipräsidium Schwaben Nord erhalten. In dem Schreiben mit der Überschrift „Anhörung“ werden Betroffene darüber informiert, dass ihnen von Seiten der Polizei Kosten „für die Anwendung unmittelbaren Zwangs“ in Höhe von 59€ in Rechnung gestellt werden sollen. Ihnen wird laut Brief eine rund vierwöchige Frist eingeräumt, in derer ihnen Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu „den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“ Nach Rücksprache mit unseren Anwälten, raten wir allen Empfangenden dieses Schreibens dringend davon ab, sich hier zu äußern. Ähnlich wie bei Vorladungen im Zuge von Ermittlungsverfahren, sind auch hier etwaige Äußerungen zum Tatvorwurf in der Regel meist nachteilig, zumindest aber nicht von Vorteil!

Darüber hinaus werden die betroffenen Personen vermutlich nach verstrichener Frist zur „Anhörung“ einen Kostenbescheid mit direkter Zahlungsaufforderung inklusive konkretem Zahlungsziel von der Polizei erhalten. Diesen gilt es zwingend nur „unter Vorbehalt und ohne Schuldeingeständnis“ zu überweisen, da ein kommentarloses Überweisen des Kostenbescheides unter Umständen einem Schuldeingeständnis im laufenden Strafverfahren gleichkommen könnte und eine Verurteilung wahrscheinlicher wird, auch wenn Betroffene eigentlich unschuldig sind. Dementsprechend sollte die Überweisung des Kostenbescheides unbedingt mit den Worten „Überweisung unter Vorbehalt und ohne Schuldeingeständnis“ im Verwendungszweck getätigt werden! Im Falle eines Freispruchs vor Gericht, können diese Zahlungen eventuell zurückgefordert werden.

An dieser Stelle wollen wir nicht nur unsere Mitglieder bzw. Betroffene informieren und schützen, sondern auch diese fragwürdige Praxis kritisieren. Inwiefern der unmittelbare Zwang tatsächlich hätte erfolgen müssen, bleibt ungeprüft. Stattdessen kann die Polizei autonom derartige Kostenbescheide ohne unabhängige Überprüfung versenden. Somit könnten selbst unverhältnismäßige oder gar rechtswidrige Polizeieinsätze zu finanziellen Folgen für Betroffene von möglicher Polizeigewalt führen.

Wie sonst auch, stehen wir unseren Mitgliedern auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite! Wir bleiben solidarisch!

Rot-Grün-Weiße Hilfe e.V. im Dezember 2023